Cilt 1, Sayı 2, Makale Koleksiyonu

Permanent URI for this collectionhttps://hdl.handle.net/20.500.11779/2042

Browse

Search Results

Now showing 1 - 1 of 1
  • Article
    Notverordnungen vs. Notstandsgesetze Verfassungsrechtliche Notmechanismen in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz
    (MEF Üniversitesi, 2022) Kunnecke,Arndt
    Staatlicher Notstand gilt gemeinhin als Stunde der Exekutive. Diese soll in Notzeiten die normalerweise dem Parlament obliegende Entscheidungsgewalt an sich ziehen und den Staat aus der Krise führen. in der Weimarer Republik wurde das in Artikel 48 Absatz 2 derWeimarer Reichsverfassung (WRV) niedergeschriebene Notverordnungsrecht des Reichsprasidenten, bei erheblicher Störung oder Gefahrdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Reich mittels Notstandsdekreten mit Gesetzeskraft zu regieren, gerade gegen Ende der Republik exzessiv ausgeübt. Dieser Aufsatz vergleicht das Notverordnungsrecht der Weimarer Reichsverfassung mit den Notstandsregelungen des bundesdeutschen Grundgesetzes und untersucht, ob und inwieweit die Vater und Mütter des Grundgesetzes diesbezüglich die richtigen Leh ren aus der Weimarer Republik gezogen haben. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass auch die Notstandsregelungen des Grundgesetzes keine Gewahr vor Missbrauch durch die in ihnen ermachtigte Exekutive bieten und sich nur im tatsachlich eingetretenen Krisenfall zeigen werde, ob die Notstandsartikel des Grundgesetzes im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung in ihrer Anwendung tatsachlich krisentauglich sinci.